Singlebörsenvergleich von online-dating-partner wird Unseriösität vorgeworfenAm Sonnabend, den 3.Juli 2011 gegen 19.00 Uhr wurde ich angerufen. Und ohne das der Anrufer seinen Namen nannte, stellte er mir sofort die Frage, ob ich der Betreiber der Webseite www.online-dating-partner.eu sei. Normalerweise frage ich immer gleich nach dem Namen des Anrufers. Da ich zu dieser Zeit etwas abgespannt war und der Anruf mich überraschte, weil ich einen anderen Anruf erwartete – fragte ich nicht nach seinem Namen. Der Anrufer machte mir den Vorwurf der Unseriösität. Der Vorwurf lautete zusammengefasst so: Er sei Mitglied in der Singlebörse Friendscout24 und erhält von „weiblichen Lockvöglen” Angebote – also Nachrichten innerhalb des Systems der Singlebörse Friendscout24 – mit der Aufforderung sich auf einer anderen Webseite über diese Frauen näher zu informieren.Auf der „neuen” Webseite, die jedesmal etwas anders gestaltet sei steht die Eden GmbH dahinter. Er wird als Mitglied von Friendscout24 von diesen "Lockvögeln" aufgefordert Mitglied der anderen Singlebörse zu werden. Weil ich auf meiner Internet-Seite des Singlebörsenvergleichs die Singlebörse In ist Drin als Geheimtipp gebe sei ich – so der Vorwurf - unseriös, weil die Besucher ja meiner Empfehlung folgen könnten. Es könne - so der Anrufer - doch kein Geheimtipp sein, wenn hier mit "Lockvögeln" gearbeitet wird.
Hierzu muss ich sagen, daß die EDEN ® - Single & Freizeit GmbH die Singlebörse In ist Drin betreibt. Die EDEN ® - Single & Freizeit GmbH bietet Webmastern Ihr Geschäftsmodell in zwei verschiedenen Varianten an, um als Partner Geld zu verdienen – was völlig legitim ist. Als Affiliate nehme ich am Partnerprogramm der Singlebörse In ist Drin teil.
Ich wies den Anrufer darauf hin, daß ich der Sache mal nachgehen werde und ich - bei allem Verständnis auch nicht wissen kann ob das was er mir sagt stimmt. Er antwortete, daß er mir Screenshots als Beweis zusenden kann. Ich erklärte mich einverstanden.
Dann wiederholte er den Vorwurf mehrmals. Mit etwas energischer Stimme wies ich ihn darauf hin, daß wenn er meine Webseite aufmerksam betrachtet hat, auch folgendes gelesen haben müsste.
Ich weise die Besucher ausdrücklich daraufhin, daß der Internet-User bei Anmeldung zu einer Singlebörse einen Vertrag eingeht und ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Singlebörse gelten. Weiterhin erhalten Mitglieder einer Singlebörse Informationen über Kündigungsmöglichkeiten inklusive eines Musterbriefes einer Kündigung – selbstverständlich ohne rechtlichen Anspruch.
Plötzlich sagte er mir: „Ich sehe es hat keinen Zweck und ich werde Ihnen die Kopien nicht zusenden.” (fast wörtlich)
Für Sie liebe Singles und Besucher habe ich mir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Singlebörse In ist Drin noch einmal durchgelesen.
Darin heisst es u.a. § 3 Leistungsumfang „3.7 Dem Betreiber steht es jederzeit frei, veröffentlichte Inhalte ganz oder teilweise zu löschen, sofern diese Inhalte gegen die AGB oder gegen die Nettikette, gegen Gesetze oder gegen Rechte Dritter verstoßen.” § 4 Datennutzung „4.1 Die Sicherheit und der Schutz der Daten der Mitglieder ist Eden Single & Freizeit GmbH ein besonderes Anliegen. Eden Single & Freizeit GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG), zu beachten.” § 14 Verantwortlichkeit und Pflichten des Mitglieds „14.3 Es ist dem Mitglied untersagt, den Mitgliedsaccount anderen Personen zugänglich zu machen sowie den Service missbräuchlich zu nutzen, insbesondere: über ihn diffamierendes, anstößiges, sittenwidriges, rein sexuelles oder rechtswidriges Material oder solche Informationen zu verbreiten, Kontaktdaten im Profil zu veröffentlichen, ihn zu benutzen, um andere Personen zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte (einschließlich Persönlichkeitsrechte) Dritter zu verletzen; ...”„14.4 Die Nichtbeachtung einer der hier genannten Verhaltensverpflichtungen kann sowohl zu einer sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft führen als auch zivil- und strafrechtliche Folgen für das Mitglied selbst haben. ...” Weiterhin heisst es auf der Webseite der Singlebörse In ist Drin "Fake Kontrolle Jedes Mitgliedsbild wird von unserem Team auf Plausibilität geprüft und erst nach Prüfung freigeschalten. Sollten Sie dennoch einmal Bedenken haben, finden Sie auf jedem Profil die Möglichkeit einen Verstoss zu melden und auf diesem Wege Ihre Bedenken oder Beschwerden zu melden. Wir reagieren selbstverständlich sofort und unverzüglich!"
Ich werde eine Anfrage bei der Singlebörse In ist Drin stellen und um eine kurze Stellungnahme bitten und diese hier veröffentlichen. Die Singlebörse reagierte noch am gleichen Tag. Die EDEN Single- und Freizeit GmbH schreibt, daß sie zu keiner Zeit „weibliche Lockvögel“ - wie es der Unbekannte nennt – auf seiner und auf fremden Seiten beschäftigt. Jedes Profil wird bei seiner Anmeldung manuell geprüft und auch jeder Art dieser Meldung wird innerhalb der Plattform sofort nachgegangen, um den Mitgliedern maximale Sicherheit bei höchstem Niveau zu bieten.
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